Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderung für Ihre Energieeffizienz

Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Ihre energetische Sanierung.

Alle Angaben nach der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen, in Kraft seit 21. Juli 2026.

Förderüberblick Sanierung Wohngebäude

Stand: Förderrichtlinie BEG EM, in Kraft seit 21. Juli 2026

Die Bundesregierung unterstützt Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien mit verschiedenen Förderprogrammen. Hier finden Sie die aktuellen Förderungen im Überblick.

Zwei Begriffe, die ständig verwechselt werden:Der Fördersatz ist der Prozentsatz, den Sie erstattet bekommen. Die Höchstgrenze begrenzt nicht den Zuschuss, sondern die Ausgaben, auf die der Prozentsatz überhaupt angewendet wird. Bei 30.000 € Höchstgrenze und 15 % Fördersatz sind das also 4.500 € Zuschuss – nicht 30.000 €.

Heizung (KfW 458 – Einzelmaßnahme)

Förderung bis zu 70 % – mit geringem Einkommen bis 80 %

Fördersätze:
  • 30 % Grundförderung
  • +16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeits-Bonus – beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung, nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
  • +40 / 30 / 10 Prozentpunkte Einkommens-Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €
  • Obergrenze 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 %

Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, werden vom Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen. Die 80-%-Grenze gilt dann bis 40.000 €.

Förderfähige Ausgaben:
  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • • je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Diese Grenze gilt für das Gebäude insgesamt – nicht pro Jahr und unabhängig davon, wie viele Anträge Sie stellen.

Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 € – bis auf 22.000 € ab August 2030.

Ergänzungskredit (KfW 358/359): bis 120.000 € je Wohneinheit. Den zusätzlichen Zinsvorteil aus Bundesmitteln gibt es für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
Gilt für: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss

Gebäudehülle (BAFA + KfW-Kredit)

BAFA-Zuschuss

  • 15 % Grundförderung
  • +5 Prozentpunkte iSFP-Bonus
  • +5 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings – ab Quartal 1/2027, nur mit iSFP und für höchstens drei Anträge

Der iSFP-Bonus setzt einen geförderten Sanierungsfahrplan voraus, der höchstens 15 Jahre alt ist, sowie eine Investition von mindestens 30.000 € brutto. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten für den Teil der Ausgaben, der die normale Höchstgrenze übersteigt.

Förderfähige Ausgaben

Pro Gebäude und Kalenderjahr:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • • je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Mit iSFP verdoppelt:

  • 60.000 € für die erste Wohneinheit
  • • je 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • • je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit

Alternativ als KfW-Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je Wohneinheit.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Förderkredit

  • • Bis 150.000 € je Wohneinheit
  • • Zinsgünstig, mit Tilgungszuschuss statt Direktzuschuss

Tilgungszuschuss je Stufe

  • • Effizienzhaus Denkmal: 5 %
  • • Effizienzhaus 85: 0 %
  • • Effizienzhaus 70: 0 %
  • • Effizienzhaus 55: 5 %
  • • Effizienzhaus 40: 10 %

Zusätzliche Boni

  • +5 Prozentpunkte NH-Klasse (Qualitätssiegel QNG PLUS)
  • +10 Prozentpunkte Worst Performing Building – ab Effizienzhaus 70
  • +15 Prozentpunkte Serielle Sanierung – ab Effizienzhaus 55

Die Boni sind untereinander kumulierbar. Dass die Anlage überwiegend mit erneuerbarer Energie versorgt wird, ist keine Zusatzstufe mehr, sondern Voraussetzung jeder Effizienzhaus-Stufe.

Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Tilgungszuschuss auf Kosten bis 10.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus) beziehungsweise 4.000 € je Wohneinheit, höchstens 40.000 €.

Energieberatung / iSFP (EBW)

50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar

  • • Höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • • Höchstens 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • • Zusätzlich 250 € einmalig, wenn ich die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutere

Nur ein so geförderter Sanierungsfahrplan berechtigt später zum iSFP-Bonus bei den Einzelmaßnahmen.

Gebäudenetz (BAFA – Einzelmaßnahme)

Förderung bis zu 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €)

  • 30 % Grundförderung
  • +16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeits-Bonus
  • +40 / 30 / 10 Prozentpunkte Einkommens-Bonus

Förderfähige Ausgaben

Errichtung, Umbau und Anschluss zählen zur Heizungstechnik – es gilt also dieselbe Grenze:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • • je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Heizungsoptimierung (BAFA – Einzelmaßnahme)

Effizienzverbesserung

Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch

  • 15 % Zuschuss, +5 Prozentpunkte mit iSFP
  • • Förderfähige Ausgaben wie bei der Gebäudehülle: 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €

Emissionsminderung

Filter bei Biomasse

  • 50 % Zuschuss
  • • Kein iSFP-Bonus – diese Maßnahme ist davon ausgenommen

Anlagentechnik (ohne Heizung) – Lüftung, Smart Home

BAFA-Zuschuss

  • 15 % Grundförderung
  • +5 Prozentpunkte iSFP-Bonus
  • • Kein Bonus für Worst Performing Buildings – der gilt nur für die Hülle

Förderfähige Ausgaben

Gemeinsamer Topf mit Gebäudehülle und Heizungsoptimierung, pro Gebäude und Kalenderjahr:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • • je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Mit iSFP verdoppelt sich diese Grenze. Alternativ Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit.

Fachplanung & Baubegleitung

BAFA (Einzelmaßnahmen)

  • 50 % Zuschuss
  • • Berücksichtigte Kosten bis 5.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus)
  • • Bis 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 € (ab drei Wohneinheiten)

Die Beträge begrenzen die berücksichtigten Kosten, nicht den Zuschuss: Beim Einfamilienhaus sind das höchstens 2.500 € Zuschuss.

KfW 261 (bei Effizienzhaus-Sanierung)

  • 50 % Tilgungszuschuss
  • • Berücksichtigte Kosten bis 10.000 € (Ein- und Zweifamilienhaus)
  • • Bis 4.000 € je Wohneinheit, höchstens 40.000 € (Mehrfamilienhaus)

Beim Einfamilienhaus also höchstens 5.000 € Tilgungszuschuss.

Was sich ab Quartal 1/2027 ändert

Die Richtlinie enthält schon heute die Änderungen der kommenden Jahre. Wer 2026 und 2027 gegeneinander abwägt, sollte diese fünf Punkte kennen – der Rechner weiter unten stellt beide Jahre direkt gegenüber.

  • Wärmepumpen: Die Grundförderung sinkt von 30 % auf 15 %. Hat die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU, kommen über den neuen Wertschöpfungs-Bonus 15 Prozentpunkte zurück.
  • Gebäudehülle: Für Worst Performing Buildings gibt es erstmals 5 Prozentpunkte zusätzlich – Voraussetzung ist ein geförderter iSFP.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 Prozentpunkte gelten nur bis 31. Januar 2027, danach 12, ab August 2027 noch 8, ab Februar 2028 noch 4. Ab 1. August 2028 entfällt er.
  • Höchstgrenze Heizung: sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
  • Ersatz einer bereits erneuerbaren Heizung: Wurde sie seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen, entfällt die Förderung. Ist sie älter, zählen pauschal nur 25 % der Kosten als förderfähig.

Was kostet die Förderabwicklung?

Modular abgerechnet: Grundpauschale plus ausschließlich die Bausteine, die Ihr Vorhaben tatsächlich erfordert. Auf mein Honorar gibt es 50 % BAFA-Zuschuss.

Einzelmaßnahme

Was ist enthalten?
Grundpreis
425 €

Je geförderter Maßnahme – etwa Dämmung, Fenster oder Haustür. Enthält die Berechnung des betroffenen Bauteils, die Prüfung der technischen Mindestanforderungen, die Technische Projektbeschreibung und die Antragstellung. Hinzu kommt die Begleitung der Maßnahme.

Zuschläge zum Grundpreis

je weitere Wohneinheit
zzgl. 75 €

Begleitung der energetischen Maßnahmen

Was ist enthalten?
3 %
der förderfähigen Kosten

Fachliche Begleitung der Umsetzung bis zum Verwendungsnachweis. Grundlage ist der im Verwendungsnachweis angegebene zu fördernde Betrag.

Abschluss der Maßnahme

Was ist enthalten?
300 €

Technischer Projektnachweis und Einreichung des Verwendungsnachweises, einschließlich Prüfung von bis zu zehn Belegen.

Bestandsaufnahme – nur bei Bedarf

Was ist enthalten?
Grundpreis
775 €

Für eine einzelne Maßnahme nicht erforderlich: Dort genügt die Berechnung des betroffenen Bauteils, sie ist im Preis der Einzelmaßnahme enthalten. Nötig wird die vollständige Aufnahme erst, wenn mehrere Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden sollen oder ein Nachweis für das gesamte Gebäude verlangt wird. Entfällt, wenn ich Ihr Gebäude bereits aufgenommen habe.

Zuschläge zum Grundpreis

je weitere Wohneinheit
zzgl. 75 €

Zusätzliche Leistungen

Was ist enthalten?
siehe Text

Belegprüfung ab dem elften Beleg je Beleg 30 € · weiterer Förderantrag innerhalb desselben Vorgangs 300 € · zusätzlicher Ortstermin, etwa zur Nachkontrolle, je Termin 300 €. Die vorgeschriebenen Ortstermine sind im Preis enthalten.

Zusätzlicher Aufwand nach Ankündigung: 150 € je Stunde. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

Förderrechner

Rechnen Sie Ihr Vorhaben nach der aktuellen Förderrichtlinie durch – Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus oder beides im Vergleich. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.

Förderrechner · Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Einzelmaßnahmen (BEG EM) & Effizienzhaus (BEG WG) · Richtlinien in Kraft seit 21. Juli 2026.

Hinweis: Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr. Dies ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung, sondern eine reine Orientierungshilfe. Maßgeblich sind die BEG-Förderrichtlinien und die KfW-/BAFA-Merkblätter.

1 · Angaben zum Gebäude

Bestimmt Höchstgrenzen & Bonushöhen (degressiv)

2 · Geplante Maßnahmen & Kosten (brutto)

Tragen Sie die voraussichtlichen förderfähigen Bruttoausgaben je Maßnahme ein.

Gebäudehülle · Anlagentechnik · Heizungsoptimierung
Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerl. WärmeschutzNr. 5.1
Anlagentechnik (außer Heizung) – Lüftung, Smart Home, MSR, KältetechnikNr. 5.2
Heizungsoptimierung – Anlageneffizienz / hydraul. AbgleichNr. 5.4a
Heizungsoptimierung – Emissionsminderung BiomasseNr. 5.4b
Heizung / Wärmeerzeugung (Nr. 5.3)
Solarthermische AnlageNr. 5.3a
BiomasseheizungNr. 5.3b
Wärmepumpe (elektrisch angetrieben)Nr. 5.3c
BrennstoffzellenheizungNr. 5.3d
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)Nr. 5.3e
Innovative Heizungstechnik auf EE-BasisNr. 5.3f
Gebäudenetz – Errichtung / Umbau / ErweiterungNr. 5.3g
Anschluss an ein GebäudenetzNr. 5.3h
Anschluss an ein WärmenetzNr. 5.3i
Fachplanung & Baubegleitung
Fachplanung & Baubegleitung (Energieeffizienz-Experte)Nr. 5.5

3 · Boni & Optionen

Wirkt erst, sobald oben Kosten für eine Heizung (Nr. 5.3) eingetragen sind.

4 · Ergebnis

Bitte oben mindestens eine Maßnahme mit Kosten eingeben.

Fördervergleich BEG
Einzelmaßnahmen (BEG EM) vs. Effizienzhaus (BEG WG) vs. Finanzierung · erstellt am 18.9.2026
GebäudeWohngebäude, 1 WE, 1 selbstgenutzt
Variante A · Einzelmaßnahmen + iSFP
0 €
direkter Zuschuss · 0 % von 0 €
Gesamtsumme0 €
Variante B · Effizienzhaus 55
0 €
Tilgungszuschuss 5 % · 0 % von 0 €
+ zinsgünstiger KfW-Kredit bis 0 €
Investive Sanierung (Effizienzhaus 55)0 € @ 5 %0 €
Empfehlung: Einkommens-/Heizungsalter-abhängig: Einzelmaßnahmen 0 €–0 €, Effizienzhaus 0 €. Im günstigen Fall lohnen die Einzelmaßnahmen, im ungünstigen das Effizienzhaus.
Hinweis: Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr, kein Rechtsanspruch. Dies ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung, sondern eine reine Orientierungshilfe. BEG WG und BEG EM sind nicht kombinierbar (3 Jahre Sperrfrist). Maßgeblich sind die BEG-Richtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, sowie die KfW-/BAFA-Merkblätter. Ersetzt keine Energieberatung, keine Finanzierungsberatung.

Wichtige Hinweise

  • Heizung: immer KfW – außer Gebäudenetz und Heizungsoptimierung, die laufen über das BAFA
  • iSFP-Bonus: nur bei BAFA-Einzelmaßnahmen, nicht beim Heizungstausch, nicht bei der Emissionsminderung und nicht auf mein Honorar
  • Die Höchstgrenzen gelten gestaffelt, nicht je Wohneinheit: voller Betrag für die erste, danach deutlich weniger
  • • Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
  • • Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Vertrag mit dem ausführenden Betrieb schließen
  • • Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die Bewilligungsbehörde. Die Angaben hier geben die Richtlinie wieder und sind keine Zusage.

Ihr nächster Schritt

Sie haben ein Angebot?

Schicken Sie es mir mit. Ich sage Ihnen, welche Förderung dafür infrage kommt und in welcher Reihenfolge Antrag und Auftrag laufen müssen.

Antwort in der Regel bis zum nächsten Werktag. Wenn es eilt: 0171 8253816 – tagsüber bin ich allerdings oft auf dem Dach oder am Kessel.