Kaminkehrer

Emissionsmessungnach 44. BImSchV

Was sind Emissionsmessungen nach 44. BImSchV?

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) regelt die regelmäßige Überprüfung von mittleren Feuerungsanlagen. Diese Messungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Umweltschutz sowie der Betriebssicherheit Ihrer Heizungsanlage.

Wichtig

Emissionsmessungen nach 44. BImSchV sind für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis unter 50 MW gesetzlich vorgeschrieben.

Sie haben eine Heizung im Wohnhaus? Dann betrifft Sie diese Seite nicht. Eine Hausheizung liegt typischerweise bei 15 bis 30 kW und damit weit unterhalb der Grenze von 1 MW. Für Wohngebäude gelten die Messungen und Überprüfungen nach der 1. BImSchV – diese finden Sie hier.

Betroffene Anlagen

Gasfeuerungsanlagen

Heizkessel und Blockheizkraftwerke mit Gasfeuerung

  • Gas-Heizkessel
  • Gas-BHKW
  • Industrielle Gasfeuerungen

Ölfeuerungsanlagen

Heizkessel und Anlagen mit flüssigen Brennstoffen

  • Öl-Heizkessel
  • Schweröl-Anlagen
  • Industrielle Ölfeuerungen

Biomasseanlagen

Feuerungsanlagen für feste Biomasse

  • Holzhackschnitzel-Anlagen
  • Pellet-Großanlagen
  • Biomasse-Heizkraftwerke

Gemessene Parameter

Gasfeuerungsanlagen

Stickstoffoxide (NOx)

mg/m³

Luftschadstoffe aus der Verbrennung

Kohlenmonoxid (CO)

mg/m³

Unvollständige Verbrennung

Sauerstoffgehalt (O₂)

%

Verbrennungsluftüberschuss

Ölfeuerungsanlagen

Stickstoffoxide (NOx)

mg/m³

Luftschadstoffe aus der Verbrennung

Schwefeldioxid (SO₂)

mg/m³

Schwefelgehalt im Brennstoff

Staub

mg/m³

Partikelförmige Emissionen

Messintervalle

Regelmäßige Messungen

Kontinuierliche Messungen

  • • Anlagen > 20 MW: Dauermessung
  • • Automatische Datenerfassung
  • • Online-Übertragung an Behörden

Einzelmessungen

  • • Anlagen 1-20 MW: alle 3 Jahre
  • • Erstmessung nach Inbetriebnahme
  • • Nach wesentlichen Änderungen

Unsere Messdienstleistungen

Emissionsmessungen

Professionelle Durchführung aller vorgeschriebenen Messungen

  • Kalibrierte Messgeräte
  • Akkreditierte Messstelle
  • Fachkundiges Personal
  • Termingerechte Durchführung

Dokumentation & Berichtswesen

Vollständige Dokumentation und Behördenmeldung

  • Detaillierte Messprotokolle
  • Behördenmeldungen
  • Grenzwertbewertung
  • Empfehlungen bei Überschreitungen

Ablauf einer Emissionsmessung

1. Terminplanung

Koordination des Messtermins mit dem Anlagenbetreiber

  • Abstimmung der Betriebsbedingungen
  • Vorbereitung der Messausrüstung
  • Information über Messablauf

2. Messvorbereitung

Aufbau und Kalibrierung der Messgeräte

  • Installation der Messsonden
  • Kalibrierung der Messgeräte
  • Überprüfung der Betriebsparameter

3. Messdurchführung

Durchführung der eigentlichen Emissionsmessung

  • Kontinuierliche Datenerfassung
  • Überwachung der Messwerte
  • Dokumentation der Betriebszustände

4. Auswertung & Bericht

Analyse der Messergebnisse und Berichterstellung

  • Auswertung der Messdaten
  • Grenzwertvergleich
  • Erstellung des Messberichts

Rechtliche Grundlagen

  • 44. BImSchV: Verordnung über mittlere Feuerungsanlagen
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Grundgesetz für den Immissionsschutz
  • TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • Messverfahren: Nach VDI-Richtlinien und DIN-Normen

Professionelle Emissionsmessungen

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen mit unseren akkreditierten Messdienstleistungen

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