Kaminkehrer
Emissionsmessungnach 44. BImSchV
Was sind Emissionsmessungen nach 44. BImSchV?
Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) regelt die regelmäßige Überprüfung von mittleren Feuerungsanlagen. Diese Messungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Umweltschutz sowie der Betriebssicherheit Ihrer Heizungsanlage.
Emissionsmessungen nach 44. BImSchV sind für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis unter 50 MW gesetzlich vorgeschrieben.
Sie haben eine Heizung im Wohnhaus? Dann betrifft Sie diese Seite nicht. Eine Hausheizung liegt typischerweise bei 15 bis 30 kW und damit weit unterhalb der Grenze von 1 MW. Für Wohngebäude gelten die Messungen und Überprüfungen nach der 1. BImSchV – diese finden Sie hier.
Betroffene Anlagen
Gasfeuerungsanlagen
Heizkessel und Blockheizkraftwerke mit Gasfeuerung
- Gas-Heizkessel
- Gas-BHKW
- Industrielle Gasfeuerungen
Ölfeuerungsanlagen
Heizkessel und Anlagen mit flüssigen Brennstoffen
- Öl-Heizkessel
- Schweröl-Anlagen
- Industrielle Ölfeuerungen
Biomasseanlagen
Feuerungsanlagen für feste Biomasse
- Holzhackschnitzel-Anlagen
- Pellet-Großanlagen
- Biomasse-Heizkraftwerke
Gemessene Parameter
Gasfeuerungsanlagen
Stickstoffoxide (NOx)
mg/m³Luftschadstoffe aus der Verbrennung
Kohlenmonoxid (CO)
mg/m³Unvollständige Verbrennung
Sauerstoffgehalt (O₂)
%Verbrennungsluftüberschuss
Ölfeuerungsanlagen
Stickstoffoxide (NOx)
mg/m³Luftschadstoffe aus der Verbrennung
Schwefeldioxid (SO₂)
mg/m³Schwefelgehalt im Brennstoff
Staub
mg/m³Partikelförmige Emissionen
Messintervalle
Regelmäßige Messungen
Kontinuierliche Messungen
- • Anlagen > 20 MW: Dauermessung
- • Automatische Datenerfassung
- • Online-Übertragung an Behörden
Einzelmessungen
- • Anlagen 1-20 MW: alle 3 Jahre
- • Erstmessung nach Inbetriebnahme
- • Nach wesentlichen Änderungen
Unsere Messdienstleistungen
Emissionsmessungen
Professionelle Durchführung aller vorgeschriebenen Messungen
- Kalibrierte Messgeräte
- Akkreditierte Messstelle
- Fachkundiges Personal
- Termingerechte Durchführung
Dokumentation & Berichtswesen
Vollständige Dokumentation und Behördenmeldung
- Detaillierte Messprotokolle
- Behördenmeldungen
- Grenzwertbewertung
- Empfehlungen bei Überschreitungen
Ablauf einer Emissionsmessung
1. Terminplanung
Koordination des Messtermins mit dem Anlagenbetreiber
- Abstimmung der Betriebsbedingungen
- Vorbereitung der Messausrüstung
- Information über Messablauf
2. Messvorbereitung
Aufbau und Kalibrierung der Messgeräte
- Installation der Messsonden
- Kalibrierung der Messgeräte
- Überprüfung der Betriebsparameter
3. Messdurchführung
Durchführung der eigentlichen Emissionsmessung
- Kontinuierliche Datenerfassung
- Überwachung der Messwerte
- Dokumentation der Betriebszustände
4. Auswertung & Bericht
Analyse der Messergebnisse und Berichterstellung
- Auswertung der Messdaten
- Grenzwertvergleich
- Erstellung des Messberichts
Rechtliche Grundlagen
- • 44. BImSchV: Verordnung über mittlere Feuerungsanlagen
- • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Grundgesetz für den Immissionsschutz
- • TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- • Messverfahren: Nach VDI-Richtlinien und DIN-Normen
Professionelle Emissionsmessungen
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen mit unseren akkreditierten Messdienstleistungen
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